Die AL sagt viermal Ja
Die AL unterstützt sämtliche Vorlagen, die im September zur Abstimmung kommen. Zweimal Ja zu den nationalen Abstimmungen und zweimal Ja zu den städtischen Abstimmungen.weiterlesen
Die AL unterstützt sämtliche Vorlagen, die im September zur Abstimmung kommen. Zweimal Ja zu den nationalen Abstimmungen und zweimal Ja zu den städtischen Abstimmungen.weiterlesen
Die Alternative Liste Schaffhausen (AL) zeigt sich beruhigt über den staatspolitisch vernünftigen Entscheid des Grossen Stadtrates gegen die Verlegung einer städtischen Krippe in eine Mietliegenschaft. Das bauliche Problem am Ringkengässchen ist damit aber nicht gelöst und kein einziger zusätzlicher Krippenplatz geschaffen. Die AL ruft den Stadtrat zum sofortigen Handeln auf.
Die einzige städtische Krippe in der Altstadt ist in einem Gebäude untergebracht, das stark sanierungsbedürftig ist und es muss mit Hochdruck an einer Lösung des baulichen Problems gearbeitet werden.
Es war von vornherein absehbar, dass der vom angeblich linksgrünen Stadtrat präsentierte „Lösungsvorschlag“ mit Verlegung der städtischen Krippe in eine Mietliegenschaft früher oder später aus ordnungspolitischen Gründen scheitern musste: Der Grosse Stadtrat hat denn am vergangenen Dienstag mit seiner Rückweisung der Vorlage auch deutlich den Grundsatz bestätigt, dass sich die öffentliche Hand für langfristige Engagements nicht in Mietliegenschaften begibt- gegen die Stimmen der rechtsbürgerlichen Vertreterinnen von FDP/SVP. Die AL erwartet vom Stadtrat, dass er das Parlament inskünftig nicht mehr derart in eine Sackgasse manövriert, an deren Ende bloss ein Scherbenhaufen liegen kann.
Die vorgeschlagene Verlegung in eine Mietliegenschaft im neuen Quartier Stahlgiesserei hat wohl auch deshalb nicht verfangen, weil die Stadt derzeit eine stadteigene Liegenschaft im Promenadenpark „als ideal für eine Kinderkrippe“ zur Miete ausschreibt. Ebenso hat der in der Vorlage vorgesehene Verkauf des Gebäudes am Ringkengässchen ohne Rücksicht auf das Postulat 2020/17 von Stefan Marti (SP) „Anpassung Immobilienstrategie“ resp. auf die „Wohnrauminitiative“ des Mieterverbandes, der AL und des Regionalverbandes der Wohnbaugenossenschaften die parlamentarische Unterstützung kaum befördert.
Unser Fazit lautet daher: Die Vorlage ist nicht am Standort Stahlgiesserei gescheitert, sondern an der in der Stadt Schaffhausen nicht mehrheitsfähigen immobilienpolitischen Ausrichtung der Vorlage, die eindeutig die Handschrift der bürgerlichen Stadträte trägt. Hier ist dringend eine Kurskorrektur vorzunehmen, sonst bleibt die Blockade bestehen.
Wir rufen den Stadtrat daher auf, das Heft in die Hand zu nehmen und allfällige Verhandlungen zur Vermietung der Villa Blankenstein per sofort zu sistieren bis eine erneute Prüfung zum Zwecke einer Krippennutzung durchgeführt wurde sowie mit der Eigentümerschaft der Stahlgiesserei in Kaufverhandlungen zu treten, um dem neuen Stadtquartier trotz zurückgewiesener Vorlage zu einer – zusätzlichen städtischen – Krippe zu verhelfen.
Die Grossstadtratsfraktion der Alternativen Liste lehnt die Aufhebung der städtischen Krippe am Ringkengässchen in der Altstadt ab. Einem Verkauf des Gebäudes steht sie kritisch gegenüber und die Verlegung einer städtischen Krippe in eine Mietliegenschaft bei der ehemaligen Stahlgiesserei lehnt sie grundsätzlich ab.
Die Grossstadtratsfraktion der Alternativen Liste Schaffhausen nimmt die Pläne des Stadtrates zum Verkauf des Krippengebäudes am Ringkengässchen und die geplante Verlegung des Krippenbetriebes mit grossem Befremden zur Kenntnis. Es ist für uns absolut unverständlich, wie der Stadtrat auf die Idee kommen kann, die einzige städtische Krippe in der Altstadt könne aufgehoben und an die Peripherie verlegt werden.
Der gleiche Stadtrat stellte nämlich auf eine kleine Anfrage von Katrin Huber Ott “Zukunft der Kinderkrippe Lebensraum Ringkengässchen” vom 4. März 2014 klar, wie wichtig der Standort Ringkengässchen für die Krippe ist und nannte es unbestritten, dass die Kinderkrippe Lebensraum im Ringkengässchen auch bei einem Arealverkauf weitergeführt oder alternativ ein Ersatz in der südlichen Altstadt gefunden werden muss.
Wir sind ebenfalls der Meinung, dass mindestens eine städtische Kinderkrippe ins Zentrum der Stadt gehört. Viele Familien, welche ihre Kinder in der städtischen Krippe betreuen lassen, wohnen in der Altstadt oder im nahen Umfeld. Viele Kinder und ihre Geschwister besuchen Kindergärten und Schulen im Raum Fäsenstaub, Steig, Breite oder Emmersberg und auch der städtische Schülerhort Rosengasse befindet sich in nächster Nähe.
Allein schon die Vorstellung, dass Kind A, welches im Schülerhort betreut wird, einen Umweg ins Mühlental machen müsste, um Geschwister B abzuholen und in den Kindergarten Fäsenstaub zu begleiten, ist absurd. Fast so absurd, wie mit fehlenden Zufahrtsmöglichkeiten bei der Kinderkrippe Ringkengässchen zu argumentieren, wenn sich ein Parkhaus in 50m Entfernung befindet.
Wir stören uns ausserdem grundsätzlich an der Idee, eine langfristige öffentliche Nutzung in eine für teures Geld (108‘000 Fr./Jahr zzgl. 600‘000 Fr. Startinvestition) angemietete Liegenschaft zu verlegen. Hierfür soll die Stadt Schaffhausen ausschliesslich eigene Gebäude verwenden. Ob das jetzt ein saniertes Gebäude am heutigen Standort Ringkengässchen ist oder im Stadthausgeviert, oder ein ebenbürtiger zentraler Standort, darf vom Stadtrat weiter geprüft werden.
Wir verschliessen uns auch ganz und gar nicht der Option, dass eine weitere Kinderkrippe im Mühlental erbaut werden soll und sehen aufgrund des Bevölkerungszuwachses ebenfalls den Bedarf für eine Kinderbetreuung an diesem Standort. Dafür jedoch eine städtische Krippe an zentraler Lage aufzuheben, erachten wir als grobfahrlässig und als Affront gegenüber allen Familien, welche auf dieses Angebot angewiesen sind.
Offener Brief der AL Schaffhausen an den Gesamtregierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Das Erziehungsdepartement informierte am 17. März 2020 darüber, dass die Betreuungsangebote in den Kitas, Krippen und Horten weiterhin aufrecht zu erhalten seien. Im Sinne allgemeiner Solidarität und gemeinsamer Verantwortung wurden die Erziehungsberechtigten jedoch eindringlich gebeten, ihre Kinder – wenn immer möglich – zuhause zu betreuen und Betreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie zwingend darauf angewiesen sind.
Eltern, die diese dringliche Empfehlung der Regierung ernst nehmen und deshalb ihre Kinder derzeit nicht in der Kita oder im Hort betreuen lassen, nehmen dadurch in der Regel einen sehr grossen organisatorischen Mehraufwand in Kauf. Viele Eltern sind gezwungen, ihre Arbeitszeiten umzustellen oder zu reduzieren und müssen teilweise aufgrund der Kinderbetreuungssituation oder anderer Coronamassnahmen mit grösseren Lohneinbussen rechnen.
Umso stossender ist es, dass diese Eltern für die Übernahme der Verantwortung zur Eindämmung des Coronavirus finanziell bestraft werden: Sie bezahlen weiterhin die vollen Kinderbetreuungskosten (inklusive Verpflegung)- betreuen und verpflegen ihre Kinder aber zuhause selber!
In der neuesten Stellungnahme des ED erhält man den Eindruck, dass Christian Amsler vergessen hat, dass er erst vor ein paar Tagen an die allgemeine Solidarität und die gemeinsame Verantwortung appelliert hat. In den Schaffhauser Nachrichten vom 2. April 2020 lässt er nämlich verlauten, dass Eltern, die ihre Kinder aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr in der Kita betreuen lassen wollen, kein Anspruch auf finanzielle Vergütung haben.
Wer im Kontakt mit jungen Familien steht, weiss: Eltern schicken ihre Kinder grossmehrheitlich nicht aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr in Betreuungseinrichtungen, sondern weil sie ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen, wie vom Regierungsrat dringend empfohlen.
Wir fordern den Regierungsrat deshalb auf, ebenfalls die Verantwortung zu übernehmen und für die betroffenen Familien die Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Betreuungstage in den Kitas und Schülerhorten zu übernehmen oder andere Entlastungsmassnahmen für diese Familien zu ergreifen. Keinesfalls darf dabei die Existenz der Betreuungseinrichtungen gefährdet werden. Diesbezüglich geht die Stadt Zürich mit gutem Beispiel voran.
Sechs Tage lang ist der Platz, wie er sein sollte: autofrei. Die AL ist am ersten Tag mit dabei! Mehr Informationen folgen auf Facebook (siehe Spalte rechts).
Der PARK(ing) Day ist ein weltweiter Aktionstag zur Re-Urbanisierung von Innenstädten, der seit dem Jahr 2005 und mittlerweile weltweit durchgeführt wird. In der Schweiz wird der Aktionstag von umverkehR koordiniert.