JA zu den zwei AL-Bodeniniativen am 17. April

Landverkäufe vors Volk
Unser Boden ist eine äusserst knappe Ressource. Wer ihn abgibt, gibt gleichzeitig die Möglichkeit auf, Einfluss auf die zukünftige Stadtentwicklung zu nehmen. Damit auch kommenden Generationen ein Gestaltungsspielraum erhalten bleibt, muss städtisches Land in der öffentlichen Hand verbleiben. Es ist unsinnig, städtischen Boden zu verscherbeln, nur um kurzfristig die Stadtkasse aufzubessern: Denn der Boden in städtischer Hand wirft nicht nur Baurechtszinsen ab, sondern bleibt der Stadt als Anlage erhalten, die in Zeiten von steigenden Bodenpreisen nur an Wert gewinnen kann. Bei wichtigen Landverkäufen soll das Volk mitbestimmen dürfen und sich mittels fakultativem Referendum zur Wehr setzen können, wenn nötig. Damit wir uns die Zukunft nicht verbauen: Lappi, gib dis Land nid ab! JA zur Initiative «Landverkäufe vors Volk».

Zweckbindung der Baurechtszinsen
Die Stadt braucht finanziellen Spielraum, um strategisch wichtige oder besonders attraktive Grundstücke zu erwerben – zum Beispiel das Zeughausareal auf der Breite oder das Klosterviertel in der Altstadt, die sich derzeit beide im Eigentum des Kantons befinden. Das nötige Geld dafür wäre eigentlich vorhanden: Anstatt die Einnahmen aus Baurechtszinsen in der laufenden Rechnung versickern zu lassen, könnte die Stadt dieses Geld für den Kauf von Liegenschaften nutzen. Das erworbene Land kann sie im Baurecht für Wohnbau- oder Gewerbeprojekte abgeben. So werden wichtige Grundstücke der Bodenspekulation entzogen und die Stadt hat die Möglichkeit, selbst Einfluss auf die Mietpreisentwicklung im Schaffhauser Wohnungsmarkt zu nehmen. Deshalb JA zur Zweckbindung der Baurechtszinsen.

Plakat “Lappi gib dis Land nid ab”

lappi
image-2944

Plakat “Stadt gestalten”

stadt
image-2945