AL reicht Stimmrechtsbeschwerde ein

Die AL kommt nach eingehender Analyse des Stadtratentscheides, die Abstimmung zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» abzusagen, zum Schluss, dass die damit herbeigeführte Situation eine freie und demokratische Meinungsbildung zur zweiten von uns eingereichten Bodeninitiative (Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk») in erheblicher Weise beeinträchtigt. Wir fordern den Stadtrat auf, auch diese Abstimmung abzusetzen und beide Initiativen zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung zu bringen.

Die beiden Initiativen sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Beide Initiativen haben zum Ziel, die Kompetenzen bei Landkäufen und -verkäufen anzupassen. Die Tatsache, dass der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb massiv tiefer ist als bislang angenommen, hat Auswirkungen zur Meinungsbildung zu beiden Initiativen. Beide Initiativen wurden auf einem Unterschriftenbogen gesammelt, vom Stadtrat in einer Vorlage behandelt, in einer Spezialkomission besprochen und gleichzeitig im Grossen Stadtrat beraten.

Nach der Absetzung der Abstimmung zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» bekundeten zahlreiche Personen uns gegenüber grosse Unsicherheit in Bezug auf die Frage, welche Initiative vom Stadtrat abgesetzt wurde und wie mit der zweiten Bodeninitiative zu verfahren sei. Es ist davon auszugehen, dass die Annahme-Chancen der Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk» unter diesem vom Stadtrat geschaffenen Zustand der Verwirrung und Unsicherheit erheblichen Schaden genommen haben.

 

Den Text der Stimmrechtsbeschwerde finden Sie hier (PDF).