Parolen Abstimmungen vom 3. Juli

Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes (Reduktion Prämienverbilligung / Abschaffung Liste säumiger Prämienzahler)
NEIN

Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes (Neuregelung Übergangspflege und Kantonsbeiträge Pflegekosten)
NEIN

Änderung des Schulgesetzes (Kostenpflicht der Freifächer an der Kantonsschule)
NEIN

Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Senkung Divisor Ehegattensplitting)
JA

Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Anpassung Besteuerung Kapitalabfindungen)
JA

Die AL hat die Parolen zu den Abstimmungen über das Sparpaket ESH4 gefällt. Die AL sagt dreimal Nein zu den Sparmassnahmen und zweimal Ja zu den Steuererhöhungen.
Einstimmig sagen die AL Mitglieder Nein zum Abbau bei der Prämienverbilligung. Der Sozialabbau auf Kosten derjenigen, die wenig verdienen, gilt es um jeden Preis zu verhindern. Einmal mehr sollen Familien mit tiefen und mittleren Einkommen die Zeche für die grosszügigen Steuergeschenke der letzten Jahre bezahlen. Das Ziel von Regierung und Parlament besteht einzig und allein darin, den Mittelstand weiter zu schröpfen, um neue Steuergeschenke an die Reichen zu verteilen. Schaffhausen muss sich jetzt zu einer familienfreundlichen Politik bekennen und dem Ausverkauf unseres Kantons den Riegel schieben. Deshalb Nein zum Abbau bei der Prämienverbilligung.
Ebenfalls einstimmig sagt die AL Nein zur Änderung des Schulgesetzes. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Einführung kostenpflichtiger Freifächer an der Kanti. Diese Idee führt auf direktem Weg in ein Zweiklassen Bildungssystem. Freifächer sollen demnach nur noch von denjenigen besucht werden können, die es sich leisten können. Ein Kanton mit gleichen Chancen für alle, mit einem fairen Bildungssystem, der für Familien und Jugendliche attraktiv ist, hat ein solches System nicht nötig. Deshalb Nein zu kostenpflichtigen Freifächern und zum Zweiklassensystem in der Bildung.
Bei der Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes beschliesst die AL ebenfalls einstimmig die Nein Parole. Die Vorlage will, dass Patientinnen und Patienten schon nach 15 statt der bisher 60 Tagen von der Übergangs- in die Langzeitpflege überwiesen werden. Damit sollen Kosten vom Kanton, der für die Übergangspflege zuständig ist, an die Gemeinden, die für die Langzeitpflege zuständig sind, übertragen werden. Der Bevölkerung und insbesondere den Patientinnen und Patienten bringt das jedoch nichts – im Gegenteil. Ob die Pflege nämlich von den Gemeinden oder vom Kanton bezahlt werden, spielt für die Steuerzahlenden keine Rolle. Eine Verschlechterung der Situation für Pflegebedürftige ist mit dieser Massnahme aber unumgänglich. Deshalb Nein zu finanzpolitischen Spielchen auf Kosten der Pflegebedürftigen.
Zur Gesetzesänderung bei der Besteuerung der Kapitalabfindungen sagt die AL einstimmig Ja. Schaffhausen belegt hierbei schweizweit einen Spitzenplatz und kann Kapitalabfindungen ohne Schaden höher besteuern. Ebenso sagt die AL Ja zur Senkung des Divisors beim Ehegattensplitting. Der Divisor ist heute leicht zu hoch angesetzt, weshalb die meisten Ehepaare einen Steuervorteil gegenüber unverheirateten geniessen. Diesen Vorteil kann die Vorlage zwar nicht aufheben, jedoch etwas abschwächen. Deshalb zweimal Ja zu den steuerlichen Massnahmen.