Parolen für den 30. November

Stadt:
2000-Watt-Gesellschaft: Ja

Kanton:

Reichensteuerinitiative: Ja

Hooligankonkordat: Nein

Bund:

Abschaffung der Pauschalbesteuerung: Ja

Ecopop: Nein

Gold-Initiative: Nein

Selbstredend empfiehlt die AL die Annahme ihrer Volksinitiative «Für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichensteuerinitiative)». Im vergangenen Jahrzehnt hat der Kanton Schaffhausen Gutverdienende steuerlich stark entlastet. In Zeiten, da der Kanton tiefrote Zahlen schreibt und einschneidende Sparmassnamen zu Lasten von Familien und sozial Schwächeren vornimmt, sollen auch Gutbetuchte einen Beitrag zur Sanierung der Kantonsfinanzen leisten. Die Idee der Reichensteuerinitiative ist weder neu noch radikal: Sie fordert lediglich die Wiedereinführung der dreizehnten Progressionsstufe für Einkommen über 210’000 Franken – ein Modell, das sich auch in Schaffhausen bis zum Jahr 2000 bewährt hat und überdies exakt jenem des Kantons Zürich entspricht. Die Initiative ist somit ein wichtiger und ebenso verkraftbarer Beitrag zur Linderung der finanziellen Schieflage unseres Kantons.

Weiter empfiehlt die AL den Beschluss des Kantonsrats betreffend Genehmigung des Beitritts zum revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligan-Konkordat) zur Ablehnung. Was zunächst vernünftig klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als blosser politischer Aktionismus, der keine Probleme löst, sondern neue schafft: Das revidierte Hooligan-Konkordat stellt eine ganze Bevölkerungsgruppe – diejenige der Sportfans – unter Generalverdacht, während es das Problem gewaltbereiter Einzeltäter nicht löst. Für Personen, die nachweislich ein Delikt begangen haben sieht das Schweizerische Strafrecht bereits angemessene Sanktionen vor. Das Konkordat eröffnet den Behörden einen weiten Spielraum, der die Gefahr birgt, dass der Einzelne in seinen Grundrechten empfindlich verletzt wird. Es spottet dem Verhältnismässigkeitsprinzip, wenn eine ganze Personengruppe pauschal bevormundet (Anreiseauflagen, Alkoholverbote etc.), in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt (Rayonverbote für die ganze Schweiz über drei Jahre für geringfügige Delikte) und in seiner körperlichen Integrität beeinträchtigt (Durchsuchungen im Intimbereich auf blossen Verdacht hin) wird. Überdies ist die Situation in Schaffhausen in keiner Weise mit jener in Kantonen der grossen Super-League-Clubs vergleichbar – gewaltbereite «Hooligans» sucht man hier vergebens ­– und der Beitritt zum Konkordat somit ebenso unverhältnismässig wie unnötig.