Städtische Hütten

Städtische Hütten – oder wo Stadträte und weitere Personen im öffentlichen Dienst gelegentlich Wein bechern und sonst Mäuse tanzen (von Andi Kunz)

Mit einer Kleinen Anfrage wollte ich vom Stadtrat wissen, welche Hütten sich im Stadteigentum befinden und welche davon der Öffentlichkeit zugänglich bzw. zu mieten sind. Mein Vorstoss war mit dem Wunsch verbunden, die Stadthütten für verschiedene Anlässe (z.B. Vereinssitzungen, Tagungen, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Antwort der Stadtexekutive auf meinen Vorstoss folgte heute – mit ziemlich enttäuschendem Inhalt. In gewohnt lustloser und selbstgefälliger Art und Weise wird auf fünf Seiten festgehalten, dass ein Grossteil der Stadthütten nur bestimmten Personen in der Verwaltung offen steht, und dies auch so bleiben soll. Die eingeforderten Zahlen zur Nutzung der Hütten bestätigen, dass die Gebäude bis auf wenige Tage im Jahr leer stehen. Diese bedauerliche Tatsache mag auch nicht verwundern, denn Informationen zu den Stadthütten sucht man auf der Webseite der Stadt vergebens (auch wenn der Stadtrat dies in seiner Antwort behauptet).

Der Stadtrat begründet seine restriktive Haltung bei der Vergabe von städtischen Hütten mit dem Aufwand, der mit einer Vermietung an Aussenstehende verbunden ist. Zudem fürchtet er sich vor „Reklamationen der Anwohner“ aufgrund von Lärmemissionen. Und so bleibt beispielsweise die Stadtratshütte im Lieblosental weiterhin ein Refugium des Stadtrates und einiger Auserwählten, die dort wohl ungestört Stadtwein bechern wollen. Zu dieser öffentlichkeitsfeindlichen Haltung passt es auch, dass der Stadtrat kein Problem darin sieht, dass das schmucke Windegghüsli einer leitenden Mitarbeiterin verpachtet ist und damit einer Vermietung an weitere Interessierte entzogen bleibt. Von einem Konzept für die Verwendung der stadteigenen Hütten möchte der Stadtrat nichts wissen. In seiner Antwort hält er fest, dass er an seiner „unbürokratischen Handhabung“ festhalten und die Vermietung weiterhin „bereichsintern“ regeln will.

Ich finde es unsäglich, dass ein Grossteil der Hütten im Stadteigentum weiterhin nur einem kleinen Kreis von Stadtangestellten offen und ansonsten mehrheitlich leer steht. Bei der Nutzung der städtischen Hütten gilt das Öffentlichkeitsprinzip offensichtlich nicht. Schade, denn auf die Kleine Anfrage haben sich mehrere Personen bei mir gemeldet, die Interesse haben und Freude hätten, eine der Stadthütten für einen speziellen Anlass zu nutzen.