Unnötige Auslagerung
Die Alternative Liste lehnt die unnötige Verselbständigung der Verkehrsbetriebe Schaffhausen ab. Es liegt nicht im Interesse der Allgemeinheit, den städtischen Betrieb auszulagern.
Was zwei praktisch gleichlautende parlamentarische Vorstösse aus den Reihen der Freisinnigen vor Jahren verlangt haben, soll nun Realität werden: Die Verkehrsbetriebe der Stadt Schaffhausen VBSH sollen aus der Verwaltung herausgelöst, damit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen und zusammen mit den Regionalen Verkehrsbetrieben Schaffhausen RVSH in eine neue, selbständige öffentlich-rechtliche-Anstalt überführt werden.
Die Alternative Liste wehrt sich nicht grundsätzlich gegen eine engere Zusammenarbeit von städtischen und kantonalen Betrieben, in diesem Fall VBSH und RVSH. Synergien sollen da genutzt werden, wo es sinnvoll ist. ABER: Der Hauptzweck der heute Freitag 7. Juli für Kanton und Stadt präsentierten Vorlagen ist nicht die Realisierung von Einsparpotenzial! Es geht einzig und allein um die Verselbständigung – sprich Auslagerung – der städtischen Verkehrsbetriebe und damit um die Entmachtung demokratischer Instanzen sowie um die Überführung von Angestellten aus einer Anstellung nach städtischem Personalgesetz in eine Anstellung nach OR. Damit soll ein weiteres von der Öffentlichkeit nicht lenkbares öffentliches „Unternehmen“ geschaffen werden, bei dem sich eine Verwaltungskommission um die strategische Führung kümmert und nur der Exekutive Rechenschaft schuldig ist. Die Anstellung einer Geschäftsführung und einer Geschäftsleitung mit einer Entlohnung, die sich nach „marktwirtschaftlichen Kriterien“ richtet, ist systemimmanent. Was das im Endeffekt bedeutet, wissen wir alle zur Genüge.
Dem heute präsentierten Ansinnen stellt sich die AL-Schaffhausen entschieden entgegen. Die VBSH dürfen kein selbständiges, der Mitsprache der Öffentlichkeit entzogenes Unternehmen werden. Die Mitsprache der Politik über die Bestellungen ist ungenügend. Die Herauslösung der VBSH aus der städtischen Verwaltung ist unnötig. Es braucht zudem kein weiteres, überbezahltes Führungsgremium. Die VBSH müssen ein städtischer (Dienstleistungs-)betrieb mit Angestellten nach städtischem Personalgesetz bleiben. Dafür wird sich die AL mit allen Mitteln einsetzen.