Parolen für den 10. Februar 2019
Stadt Schaffhausen
- Quartierparkierungsverordnung: JA
Gemeinde Neuhausen
- Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019: JA
- Schulleitung mit Kompetenzen: JA
Stadt Schaffhausen
Gemeinde Neuhausen
Stadt Schaffhausen
Gemeinde Neuhausen
Bund
Weitere Infos unter www.unser-kloster.ch
Die Initiative fordert, dass die Stadt Schaffhausen dem Kanton ein Verkaufsangebot für das Klosterviertel unterbreitet und es dauerhaft erwirbt. Mit einem Kauf durch die Stadt kann sichergestellt werden, dass diese bedeutsame städtische Landfläche weiterhin im Besitz der Allgemeinheit bleibt und nicht an den meistbietenden und stark renditeorientierten Investor verscherbelt wird. weiterlesen
Die Verkaufsbefürworter des Lindli-Areals haben ihren Abstimmungskampf mit drei grundsätzlichen Argumenten geführt: Ein Verkauf ermögliche eine Entlastung der Staatskasse und damit weiteren Spielraum für weitere Steuersenkungen, ein Verkauf an einen privaten Investor ermögliche den Bau von luxuriösem Wohnraum für einen exklusiven Kreis wohlhabender Steuerzahler und schliesslich, dass dieses Areal wohnraumstrategisch unbedeutend sei und deshalb nicht in städtischem Besitz bleiben müsse. Dieser verkaufsideologischen Argumentation, vorgetragen von der Mehrheit der bürgerlichen Parteien und dem Stadtrat ist eine überdeutliche Mehrheit der Schaffhauser Stimmbevölkerung nicht gefolgt und hat damit einen klugen und richtungsweisenden Entscheid gefällt. Richtungsweisend in zweierlei Hinsicht. Erstens werden nach diesem glasklaren Stimmentscheid Verkäufe von städtischem Eigentum zugunsten einer ideologischen, fantasielosen und übertriebenen Steuersenkungspolitik auch in Zukunft keine Mehrheit bei der Stimmbevölkerung finden. Zweitens haben die Schaffhauser Stimmbürger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ihnen das Areal Lindli von grosser Bedeutung ist und sie es darum im eigenen Besitz behalten wollen. Dies ist mit Blick auf die Wohnraumgestaltung an diesem Ort von Seiten der Politik, der Stadtplanung und möglichen Bauherren zu berücksichtigen. Rechtsbürgerliche Ideen für grossflächige Luxuswohnungen in einem sterilen Reichenquartier für ein paar wenige Gutbetuchte sind nach diesem Wochenende endgültig vom Tisch. Dass die Bürgerlichen und der Stadtrat nach wie vor auf die Erstellung von ausschliesslich gehobenem Wohnraum beharren, ist mit den Volksentscheid vom 5. Juni nicht in Einklang zu bringen. Das Volk will am Lindli kein Reichenghetto sondern ein lebendiges Quartier, mit durchmischtem Wohnraum für kleinere und grössere Budgets, für Jung und Alt, familiengerecht und mit öffentlichen Flächen, die der gesamten Bevölkerung zu Gute kommen. Mit grosser Vorfreude auf die Entstehung eines solchen Quartiers am schönen Lindli wird die AL diesen Entstehungsprozess begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass dies auch im Sinn des Wahlresultates vom letzten Wochenende geschieht.
Die AL kommt nach eingehender Analyse des Stadtratentscheides, die Abstimmung zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» abzusagen, zum Schluss, dass die damit herbeigeführte Situation eine freie und demokratische Meinungsbildung zur zweiten von uns eingereichten Bodeninitiative (Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk») in erheblicher Weise beeinträchtigt. Wir fordern den Stadtrat auf, auch diese Abstimmung abzusetzen und beide Initiativen zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung zu bringen.
Die beiden Initiativen sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Beide Initiativen haben zum Ziel, die Kompetenzen bei Landkäufen und -verkäufen anzupassen. Die Tatsache, dass der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb massiv tiefer ist als bislang angenommen, hat Auswirkungen zur Meinungsbildung zu beiden Initiativen. Beide Initiativen wurden auf einem Unterschriftenbogen gesammelt, vom Stadtrat in einer Vorlage behandelt, in einer Spezialkomission besprochen und gleichzeitig im Grossen Stadtrat beraten.
Nach der Absetzung der Abstimmung zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» bekundeten zahlreiche Personen uns gegenüber grosse Unsicherheit in Bezug auf die Frage, welche Initiative vom Stadtrat abgesetzt wurde und wie mit der zweiten Bodeninitiative zu verfahren sei. Es ist davon auszugehen, dass die Annahme-Chancen der Volksinitiative «Landverkäufe vors Volk» unter diesem vom Stadtrat geschaffenen Zustand der Verwirrung und Unsicherheit erheblichen Schaden genommen haben.
Den Text der Stimmrechtsbeschwerde finden Sie hier (PDF).