Die AL unterstütz das Referendum gegen das Asylgesetz

Bereits am 1. Oktober 2012 sind die für dringlich erklärten Änderungen im Asylgesetz in Kraft getreten. Seither ist es nicht mehr möglich, auf Schweizer Vertretungen im Ausland um Asyl zu ersuchen. Wehrdienstverweigerinnen und Wehrdienstverweigerer werden zudem nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt und so genannt „renitente“ Asylsuchende dürfen in Spezialzentren interniert werden. Und schliesslich erhält der Bundesrat den Freipass, „Pilotprojekte in Verfahrensabläufen“ durchzuführen, ohne dass dafür eine Gesetzesänderung nötig wird. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Beschwerdefristen von Asylsuchenden massiv einzuschränken. Die folgenschweren Gesetzesverschärfungen wurden vom eidgenössischen Parlament für dringlich erklärt, obwohl die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür klar nicht erfüllt waren. Das Parlament hebelte mit seinem Entscheid das ordentliche Vernehmlassungsverfahren aus und setzt sich damit in grober Weise über Volksrechte hinweg.

Die AL Schaffhausen lehnt die erneuten Verschärfungen des Asylrechts klar ab. Wir unterstützen deshalb das Referendum und beteiligen uns aktiv an der Unterschriftensammlung.

Die AL Schaffhausen zeigt sich enttäuscht, dass die SP Schweiz und Solidarité sans frontières entschieden haben, sich nicht am Referendum zu beteiligen. Dies kommt einer Kapitulation vor den Scharfmachern aus den Reihen der SVP und der FDP gleich. Die geringen Aussichten auf einen Erfolg an der Urne dürfen uns nicht davon abhalten, sich für die Rechte jener Menschen einzusetzen, welche ihre Heimat aufgrund von Krieg, Vertreibung und wirtschaftlicher Not verlassen mussten. Umso wichtiger ist das Engagement jener Basisorganisationen, die das Referendum ergriffen haben und es unterstützen.