Nein zur Geheimniskrämerei!

Die Alternative Liste Schaffhausen (AL) lehnt die „Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen“ ab. Die geplante Regelung widerspricht dem Grundgedanken des Öffentlichkeitsprinzips- sie ist ein eigentliches Geheimhaltungsgesetz.

Seit rund 15 Jahren kennen wir das Öffentlichkeitsprinzip. Ein grundlegender Wandel im Umgang mit der Öffentlichkeit, die vermehrt Informationen über die Tätigkeit des Gemeinwesens wünscht, ist in vollem Gange. In diesem Prozess stellt die „Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen“ einen Fremdkörper dar: Sie versucht, das Rad der Zeit zurückzudrehen und das Öffentlichkeitsprinzip weitgehend einzuschränken, indem Medien und Privaten die Einsicht entweder gänzlich verwehrt oder auf schikanöse Art und Weise eingeschränkt wird.

Die AL hat zusammen mit dem Verein «Für mehr Transparenz – Gegen Hinterzimmerpolitik in Schaffhausen» das Komitee für Transparenz gebildet und gegen die städtische Verordnung das Referendum ergriffen, das in Rekordzeit gesammelt werden konnte. Folgerichtig hat sich die AL an ihrer Parteiversammlung gegen das Geheimhaltungsgesetz ausgesprochen. Denn die Verordnung öffnet der Willkür Tür und Tor, indem sie der Verwaltung die Möglichkeit gibt, den Nachweis eines schutzwürdigen Interesses zu verlangen. Dies widerspricht dem Grundgedanken des Öffentlichkeitsprinzips diametral. Nach Ansicht der AL besteht heute eine liberale, von Gerichtsurteilen sanktionierte Praxis, die keiner Einschränkung bedarf.

Das Geheimhaltungsgesetz ist ein kläglicher Versuch von Geheimniskrämern, dem Öffentlichkeitsprinzip einen Riegel zu schieben. „Wir sind dagegen, dass plötzlich Akten des Stadtrats und anderer Exekutivbehörden gänzlich vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen sind,“ sagte Matthias Frick, Kantonsrat, anlässlich der Parolenfassung und fügte hinzu: „Ein Politiker, der nicht will, dass seine Meinung öffentlich gemacht wird, oder dass er zitiert wird, ist kein Politiker und hat folglich in der Politik auch nichts verloren.“

Die Alternative Liste Schaffhausen empfiehlt Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ein überzeugtes NEIN zur „Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen“ in die Urne zu legen.