Stimmrechtsbeschwerde gegen unausgewogene Abstimmungserläuterungen

Die AL-Parlamentarier Simon Sepan (Grossstadtrat) und Matthias Frick (Kantonsrat) haben Beschwerde gegen das städtische und das kantonale Abstimmungsmagazin eingereicht. Sie verlangen die Verschiebung der Abstimmung zur Zusammenführung von RVSH und VBSH sowie eine Überarbeitung der Abstimmungsinformationen.

Die Abstimmungsmagazine der Behörden sind eine wichtige Informationsgrundlage der Stimmbürger. Insbesondere bei komplizierten Vorlagen konsultiert ein hoher Prozentsatz von Ihnen vor seiner Entscheidung die «neutralen» Erläuterungen.
Gesetz und Rechtsprechung haben in der Vergangenheit präzisiert, welche Anforderungen an die behördlichen Abstimmungsunterlagen gestellt werden. Diese lassen sich unter den Stichworten Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit zusammenfassen. Bei der Ausarbeitung der Abstimmungsunterlagen durch die zuständige Behörde (in Kanton und Stadt Schaffhausen das jeweilige Ratsbureau) ist deshalb grosse Sorgfalt anzuwenden.
Die Beschwerdeführer sehen sowohl beim städtischen als auch beim kantonalen Abstimmungsmagazin schwerwiegende Probleme mit der Vollständigkeit und der Sachlichkeit. Insbesondere das kantonale Abstimmungsmagazin steht hierbei im Fokus: Unter das Gebot der Vollständigkeit fällt nämlich beispielsweise auch, dass die Argumente wesentlicher Minderheiten dargelegt werden. Dabei darf zwischen dem Umfang der Darlegung der Haltung der politischen Mehrheit und jener von Minderheiten kein offensichtliches Missverhältnis bestehen. Das der Stimmbevölkerung im Kanton vorgelegte Abstimmungsmagazin widerspricht diesem Gebot in eklatanter Weise: Es verweist nur eine kurze vierzeilige Passage pauschal auf ablehnende Haltungen mit Verweis auf „grundsätzliche Überlegungen zur Verselbständigung.“ Zudem gibt es sowohl im städtischen als auch im kantonalen Magazin Probleme mit der Sachlichkeit und Vollständigkeit in mehreren Bereichen. Beispielsweise bei den Ausführungen zum «Trennungsrisiko» der beiden Betriebe und der Vergabe der Linien des Regionalverkehrs nach erfolgter Zusammenführung. Letztere erfolgt nämlich nicht automatisch an die neue VBSH.
Demokratie kann nur funktionieren, wenn sich alle Akteure an die Spielregeln halten. Das bedeutet auch, dass sich die bürgerliche Mehrheit in den Ratsbureaus nicht mittels Abstimmungen über unsere Verfassung, unsere Gesetze und unsere Rechtsprechung hinwegsetzen kann. Aus diesen Gründen ist diese Stimmrechtsbeschwerde unumgänglich.

Stimmrechtsbeschwerde (PDF)