Parolen für den 24. November

Städtische Abstimmungen:
Verkauf der Parzelle Artilleriestrasse: NEIN

Kantonale Abstimmungen:
Kürzung der Beiträge an die Landeskirchen: NEIN
Teilrevision des Schulgesetzes (Kürzungen bei der Schulzahnklinik): NEIN

Eidgenössische Abstimmungen:
1:12-Initiative: JA
Familieninitiative: NEIN
Preiserhöhung der Autobahnvignette: NEIN

Die Familieninitiative der SVP, die alle Familien entlasten soll, in Wirklichkeit aber nur den Einverdienerhaushalten der oberen Einkommensklassen zu gute kommt,  wird von der AL klar abgelehnt. Eine Annahme dieser gefährlichen Mogelpackung würde Steuerausfälle in Millionenhöhe zur Folge haben, die entweder durch Steuererhöhungen oder weitere Sparpakete wieder ausgeglichen werden müssten.  ESH4 -10 lassen grüssen. Die AL sieht nicht ein, warum der Grossteil der Bevölkerung, der sich aus Einverdienerhaushalten der unteren Einkommensklasse, Doppelverdienerhaushalte aller Einkommensklassen, Alleinerziehenden, kinderlosen Paaren und Singles zusammensetzt, für einen Betreuungsabzug von gutsituierten Familien blechen müssen, die das traditionelle Familienmodell bevorzugen und nur einen Bruchteil der Bevölkerung bilden. Eine Steuerabzug erzwingen zu wollen, für Ausgaben, die gar nicht anfallen, nämlich eben den Aufwand der Fremdbetreuung, hält die AL für höchst absurd. Der fälschliche Annahme der SVP, dass Kosten, die für die Hausfrauen oder Hausmänner an-, für arbeitende Eltern wegfallen, da ja ihre Kinder 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche in Krippen und Horten untergebracht werden, kann nur mit Aufklärung entgegnet werden: Auch Doppelverdiener betreuen ihre Kinder im Durchschnitt an 4.5 Tagen der Woche, kochen Essen,  kaufen Spielzeug, wechseln Windeln und zahlen Windelgeld an ihre Krippe. Der geforderte Abzug hat aus Sicht der AL nicht die kleinste Berechtigung, darum ein klares Nein am 24. November.

NEIN zur Preiserhöhung der Autobahnvignette

Wo Strassen ausgebaut werden entsteht Mehrverkehr. Die AL unterstützt die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur auch im Bereich der Strassen, spricht sich aber gegen einen Ausbau des Nationalstrassennetzes aus und lehnt die Preiserhöhung der Autobahnvignette darum ab. Die Erhöhung des Pauschalbetrag für die Vignette trifft Vielfahrer und Wenigfahrer gleichermassen. Damit entspricht sie nicht dem Verursacherprinzip und schafft auch keine Anreize zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr. Die Mehreinnahmen kommen vollumfänglich dem Strassenbau zu gute. Mit dem Geld aus der Preiserhöhung sollen fast 400 km Kantonsstrassen vom Bund übernommen werden. Damit werden die Weichen auf Strassenausbau gestellt, ohne dass die regionale Bevölkerung bei den einzelnen Projekten mitreden kann. Es würde damit noch schwieriger, den Mehrverkehr mit dem umwelt- und flächenschonenderen öffentlichen Verkehr aufzufangen.

JA zur 1:12-Initiative

Wenn jemand in einem Jahr soviel verdient, wie ein anderer in einem Monat, so ist der Salärunterschied gewaltig. Die Alternative Liste Schaffhausen stellt sich die Frage: „Kann jemand in der gleichen Zeit zwölf Mal soviel leisten wie ein Anderer?“ Die Antwort lautet „Nein!“ Bei der Volksinitiative der JuSo, welche am 24. November zur Abstimmung gelangt, geht es exakt um dies: Sie verlangt die Festschreibung eines maximalen Lohnverhältnisses vom höchsten zum niedrigsten Lohn in einem Unternehmen in der Schweizerischen Bundesverfassung. Perverse Exzesse von raffgierigen Topmanagern haben in den letzten Jahren Schlagzeilen gemacht. Ihre exorbitanten Bezüge haben die Ungleichheit der Lohnabhängigen offensichtlich gemacht. Die AL betrachtet die Festschreibung eines Lohnverhältnisses als geeignetes Instrument zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Ungleichheiten und damit auch zum Schutze des Ansehens der Schweizer Wirtschaft. Es stellt ein liberales Mittel zur Minderung von Lohnungleichheiten dar, jenseits von starren Lohnvorschriften oder konfiskatorischen Einkommenssteuern, das sich gut in die schweizerische Ordnung einfügen lässt. Aus diesem Grunde empfiehlt die Alternative Liste allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die 1:12 Initiative anzunehmen.

NEIN zur Streichung der Beiträge an die Kieferorthopädie

Dank dem Engagement der Alternativen Liste im Kantonsrat darf das Stimmvolk in der kommenden Abstimmung auch darüber befinden, ob weiterhin Subventionen an die kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern aus weniger begüterten Familien ausgerichtet werden. Das ist wichtig und richtig. Unter dem Titel „die Zitrone ist ausgepresst“ liesse sich der derzeitige Zustand des Schaffhauser Staatshaushaltes zusammenfassen. Schlecht haben die bürgerlichen HaushälterInnen in den vergangenen Jahren gewirtschaftet. So schlecht, dass sie nun auf die Schwächsten in unserem Staat losgehen um ihre eigenen Fehler in der Steuerpolitik nicht rückgängig machen zu müssen: Auf die Geringverdiener und die Gemeinden. Dass Korrekturen von Zahnfehlstellungen eine ordentliche Stange Geld kosten, braucht an dieser Stelle nicht extra erläutert zu werden. Wohl aber die Tatsache, dass Beiträge, welche bis anhin durch den Kanton an Geringverdiener ausbezahlt wurden, diesen dank der zur Abstimmung kommenden Schnapsidee von Regierung und Parlament in Zukunft fehlen werden. In vielen Fällen wird die Sozialhilfe der Gemeinden für die Folgen der Minimaleinsparungen seitens Kanton aufkommen und die entstandene Lücke mit eigenem Geld füllen müssen. Das einzige Argument – der hohe Verwaltungsaufwand – das für die Streichung der Subventionen an kieferorthopädische Behandlungen vorgebracht wird, zieht kein bisschen: Gerade bei der Subventionsbürokratie hätte die Regierung die Mittel in der Hand ein effizientes Vorgehen sicherzustellen. Folgerichtig empfiehlt die AL einstimmig die Teilrevision des Schulgesetzes bachab zu schicken.

NEIN zur Kürzung der Kantonsbeiträge an die Landeskirchen

Die AL hat sich nach einer heftigen Diskussion knapp dafür entschieden, die Kürzung der Beiträge an die Landeskirchen abzulehnen. Als säkulare Partei sind wir der Meinung, dass Staat und Kirche getrennt werden müssen. Es ist falsch, dass der Staat die Glaubensbekundung, also das Kerngeschäft der Landeskirchen, mitfinanziert. Daneben erbringen die Kirchen aber auch viele soziale und kulturelle Leistungen, deren Erhalt im Interesse der Allgemeinheit liegt. Wir befürchten, dass die vom Kantonsrat vorgeschlagene pauschale Kürzung des Beitrags an die Kirchen vor allem diese Leistungen treffen würde. Wir schlagen vor, dass der Kantonsbeitrag in Leistungsaufträge überführt wird. Nur so kann Transparenz über die Leistungen, welche die Kirchen für die Allgemeinheit erbringen, geschaffen werden. Diese Transparenz ist die Voraussetzung dafür, dass Politik und Bevölkerung darüber urteilen können, mit wie viel Geld und zu welchem Zweck der Kanton die Landeskirchen unterstützen soll.

NEIN zum Verkauf der Parzelle Artilleriestrasse

Der Grosse Stadtrat hat im April beschlossen, 51 Baurechtsgrundstücke zu verkaufen. Dank dem von AL und JUSO gesammelten Referendum können wir nun über den Verkauf des grössten davon abstimmen. Die Parzelle Artilleriestrasse ist grösser als ein Fussballfeld. Einen solchen Wert aus der Hand zu geben ist kurzsichtig und falsch. Mit dem bewährten und generationsübergreifenden Instrument des Baurecht hat die Stadt wiederkehrende Einnahmen und kann das Land langfristig der Spekulation entziehen. Mit einer aktiven Wohnraumpolitik, also dem Zukauf von Land und der Förderung  des gemeinnützigen Wohnbaus, kann die Stadt der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken und damit einen langfristigen Nutzen für weite Teile der Stadtbevölkerung erzielen. Der Erlös aus einem Landverkauf würde die Rechnung der Stadt kurzfristig ein wenig aufbessern, aber Finanzkosmetik durch Landverkäufe ist nicht nachhaltig, denn die Stadt kann jedes Stück Land nur ein Mal verkaufen. Darum lehnt die AL den Verkauf der Parzelle Artilleriestrasse ab.