AL stellt ihre Bodenpolitik vor

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Am Mittwoch 13. November hat die AL ein Grundsatzpapier zur Bodenpolitik vorgestellt. Mit zwölf Vorstössen im Kantonsrat und im Grossen Stadtrat haben wir auch klar gemacht, dass den Worten Taten folgen werden.


Das Grundsatzpapier: Neue Schaffhauser Wohnbaupolitik

Alternative Grundsätze zu Bodenpolitik und Wohnraumentwicklung

Eine Bodenpolitik im Sinne der AL ist eine Politik für die real hier wohnhaften Menschen und nicht für die Phantome der Ansiedlungsprediger. Die AL versteht eine linke Bodenpolitik als sozialpolitische Aufgabe, welche zum Ziel hat, ein attraktives Wohnungsangebot für normal verdienende Menschen bereitzustellen. In erster Linie geht es in der neuen Schaffhauser Bodenpolitik darum, die bestehende Verteilungerechtigkeit auszugleichen und die Verdrängung der wenig vermögenden Leute zu verhindern.
In zweiter Linie geht es darum, modernen städteplanerischen Grundsätzen gerecht zu werden und eine ökologisch verträgliche Bauweise zu fördern.

1. AKTIVE WOHNRAUMPOLITIK
Die Stadt Schaffhausen spielt eine aktive Rolle in der Wohnraumpolitik. Das
bedeutet, dass sie in grösserem Ausmass selber Land erwirbt und in Boden und
Liegenschaften investiert. Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgt nicht über Landverkäufe. Weiter spielt sie bereits bestehende eigene Immobilien, die sich fürs Wohnen eignen, aber von Verwaltungsstellen besetzt werden frei und bewirtschaftet sie.

2. BODENPOLITIK ALS SOZIALPOLITIK VERSTEHEN
Bodenpolitik ist Sozialpolitik. In erster Linie sorgt die Stadt dafür, dass der
Siedlungsdruck nicht dazu führt, dass Mieten explodieren und Bodenspekulanten durch Angebotsverknappung die Landpreise diktieren können. Die Stadt orientiert ihre Bodenpolitik an den Wohninteressen der Normal- und Geringverdienern. Sie dürfen im Zuge von Stadtentwicklung, Bevölkerungswachstum und Verkehrserschliessung nicht aus der Stadt verdrängt werden.

3. STÄRKUNG DER QUARTIERE
Die neue Wohnraumpolitik der Stadt zielt auf die Stärkung der Quartiere als
eigenständige soziale Räume ab, die von Jung und Alt, Arm und Reich, ansässiger und zuziehender Bevölkerung gemeinsam belebt und gestaltet werden. Ein hoher Grad an sozialer Durchmischung fördert gegenseitigen Austausch, Respekt, regen Zusammenhalt und Eigeninitiative. Lebendige Quartiere stiften Identität statt Gärtlimentalität – an den Schulen, auf dem Sport- und Spielplatz, im Familiengarten, im Gemeinschaftszentrum, im Quartierladen, im Café. Das Quartier soll nicht lediglich individuelle Wohnraumressource sondern gemeinsamer Bezugspunkt für alle sein.

4. FÖRDERUNG VON GEMEINNÜTZIGEM WOHNBAU
Wohnbaugenossenschaften leisten einen wertvollen Beitrag dazu, den Preisanstieg im Bereich der Mieten auszubremsen und innovative und zukunftsfähige Wohnformen voranzutreiben. Die Stadt profitiert von einer lebendigen Genossenschaftskultur und unterstützt diese mit finanziellen Anreizen wie vergünstigten Darlehen, Einbezug in planerische Massnahmen und Bevorzugung bei der Abgabe von Bauland. Um als gutes Beispiel voranzugehen, gründet die Stadt einen eigenen gemeinnützigen Wohnbauträger.

5. AKTIV GEGEN BODENSPEKULATION
Eine verlässliche Wohnbauentwicklung mit angemessenen Mieten bedingt verlässliche Bodenpreise. Boden bleibt Boden, auch wenn sich das Quartier verändert. Bodenspekulanten horten Bauland und hoffen auf einen zunehmenden Siedlungsdruck, damit sie dem Land einen höheren Gewinn oder Preis abtrotzen können. Die Stadt entzieht der Bodenspekulation wirksam die Grundlage, indem sie eigene Parzellen im Baurecht zur Überbauung anbietet und damit den Siedlungsdruck auffängt. Eine Stadt ohne eigenes Land liefert sich den Bodenspekulanten aus.

6. KEIN VERKAUF STRATEGISCHER FLÄCHEN
Bauland an strategischer Lage und grössere zusammenhängende Flächen werden grundsätzlich nicht verkauft. Hier baut die Stadt selber, oder sie gibt diese Flächen für klar definierte Zwecke im Baurecht ab.

7. BAURECHT VOR VERKAUF
Ist ausgeschlossen, dass ein Grundstück weder für städtische Institutionen noch im Rahmen der städtischen Immobilienstrategie von der Stadt selber bebaut wird, so ist in jedem Fall eine Abgabe im Baurecht zu prüfen, bevor ein Verkauf in Betracht gezogen wird. Mit dem Baurecht steht der Stadt ein Instrument zur Verfügung, mit dem Land langfristig der Spekulation entzogen und Handlungsspielraum für zukünftige Generationen erhalten wird.

8. KEINE EINZONUNG OHNE MEHRWERTABSCHÖPFUNG
Wer Land besitzt, welches durch Einzonung oder Aufzonung eine Wertsteigerung erfahren hat, dem fällt ohne eigenes Zutun häufig beträchtliches Mehrvermögen zu. Die Stadt setzt sich für eine Politik ein, die diesen unverschuldeten Mehrwert bei Realisierung zu mindestens 50% abschöpft. Allenfalls kann diese Abschöpfung im Sinne der Baulandverflüssigung zwecks verdichtetem Bauen bei schneller Überbauung gemildert werden. Ohne beträchtliche Mehrwertabschöpfung von mindestens 50% zont die Stadt kein Land im Privatbesitz mehr ein oder auf.

9. STADT VERDICHTEN
Eine umfassende Wohnbaupolitik hat zum Ziel, die Stadt zu verdichten. Bereits erschlossene Parzellen sollen bebaut werden, damit sich die Stadt nicht weiter ins grüne Umland frisst. Dies setzt eine Überarbeitung des Zonenplans voraus, wobei Ausnützungsziffern und Geschosszahlen angepasst werden müssen. Verdichtetes Bauen setzt weiter voraus, dass Brachen umgenutzt oder abgerissen und neu überbaut werden. Ein sinnvolles Instrument, zur Stärkung der Verdichtung bildet der Quartierplan. Dieses Instrument wird gestärkt und systematisch angewendet.

10. VERKEHRSARMES WOHNEN
Verkehrsarme Wohnquartiere sind für Jung und Alt attraktiv, vielbefahrene Strassen hingegen zerstückeln die Quartiere und schränken den Bewegungs- und
Gestaltungsspielraum ihrer Bewohnerinnen und Bewohner ein. Die Stadt fördert verkehrsarmes Wohnen durch Eindämmung des motorisierten Individualverkehrs und mit dem gezielten Ausbau von ÖV und Infrastruktur für den Langsamverkehr.