Bürgerliche verweigern sich der Diskussion um höhere Steuern

Die Bürgerliche Mehrheit des Schaffhauser Kantonsrates ist heute Morgen dem Antrag des Regierungsrates gefolgt und hat die Reichtumssteuerinitiative der Alternativen Liste Schaffhausen für ungültig erklärt. Diese Politiker haben damit in beispielloser Weise illustriert, wie wenig Respekt sie einem von über 1000 Stimmberechtigten eingereichten Volksbegehren entgegenbringen.

Ein Volksbegehren wird gemäss langer demokratischer Tradition nur für ungültig erklärt, wenn ein unheilbarer und krasser Mangel vorliegt. Die Reichtumssteuerinitiative hat zugegebenermassen einen leichten redaktionellen Fehler aufgewiesen. Dieser wäre – wie die AL mehrfach und zuletzt heute Morgen aufgezeigt hat – problemlos zu heilen gewesen. Dafür hat aber der politische Wille gefehlt. Weder Regierungsrat noch Spezialkommission haben sich die Mühe gemacht, Möglichkeiten zur Heilung des Mangels aufzuspüren. Auf die aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten wurde nicht eingetreten. Das lässt keine andere Interpretation zu, als dass sowohl Regierung als auch Parlament in ihrer Mehrheit den Volksentscheid an sich fürchteten und unumstösslich gewillt waren, das Volksbegehren formal-juristisch zu Fall zu bringen. Letztendlich stolpert die Initiative über einen Satz im Steuergesetz ohne jegliche materielle Aussagekraft, welchen zu entfernen bei vergangenen Revisionen vergessen wurde.

Die AL nimmt diesen armseligen Ball gerne auf und wird ab sofort eine neue, verschärfte Initiative zur höheren Besteuerung von Reichen und Superreichen sammeln. Es führt kein Weg daran vorbei, dass diejenigen Einkommenkategorien, welche am meisten von den Steuersenkungen der letzten 12 Jahre profitiert haben, ihren Beitrag zu gesunden Kantonsfinanzen leisten. Die AL wird niemald akzeptieren, dass die ganze Misere der leeren Kassen auf dem Buckel der Geringverdiener, der Schüler, Studenten und Lehrlinge ausgetragen wird. Dieser Diskussion können die bürgerlichen Parteien sich mit formal-juristischen Winkelzügen nicht entziehen.