Die AL unterstütz das Referendum gegen das Asylgesetz
Bereits am 1. Oktober 2012 sind die für dringlich erklärten Änderungen im Asylgesetz in Kraft getreten. Seither ist es nicht mehr möglich, auf Schweizer Vertretungen im Ausland um Asyl zu ersuchen. Wehrdienstverweigerinnen und Wehrdienstverweigerer werden zudem nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt und so genannt „renitente“ Asylsuchende dürfen in Spezialzentren interniert werden. Und schliesslich erhält der Bundesrat den Freipass, „Pilotprojekte in Verfahrensabläufen“ durchzuführen, ohne dass dafür eine Gesetzesänderung nötig wird. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Beschwerdefristen von Asylsuchenden massiv einzuschränken. Die folgenschweren Gesetzesverschärfungen wurden vom eidgenössischen Parlament für dringlich erklärt, obwohl die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür klar nicht erfüllt waren. Das Parlament hebelte mit seinem Entscheid das ordentliche Vernehmlassungsverfahren aus und setzt sich damit in grober Weise über Volksrechte hinweg.
Die AL Schaffhausen lehnt die erneuten Verschärfungen des Asylrechts klar ab. Wir unterstützen deshalb das Referendum und beteiligen uns aktiv an der Unterschriftensammlung.
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