Die AL ergreift das Referendum gegen den Landverkauf am Hohberg

Der Grosse Stadtrat hat am Dienstag den Verkauf von zwei Grundstücken in Herblingen beschlossen. Bei diesen Verkäufen handelt es sich nicht um ein Einzelgeschäft, sondern um den Auftakt zu einem Massnahmenpaket, im Rahmen dessen der Stadtrat grosse Teile des städtischen Baulands verkaufen will. Das Schaffhauser Bauland, in dem Wohnnutzungen möglich sind, ist zu 85% überbaut. Von den restlichen 15% gehört weniger als ein Zehntel der Stadt. Die AL setzt sich dafür ein, dass dieses Land im Besitz der Stadt bleibt, denn nur so kann garantiert werden, dass die Stadt auch in Zukunft die Entwicklung des städtischen Wohnraums mitgestalten kann. Verkaufen kann die Stadt ihre Grundstücke nur einmal. Wenn die Stadt selber in ihr Land investiert oder es im Baurecht vergibt, bleibt der Handlungsspielraum für zukünftige Generationen erhalten.

Mit der Einführung des Halbstundentaktes nach Zürich im Dezember droht Schaffhausen eine Überhitzung des Immobilienmarktes. Die Stadt kann einer Explosion von Bodenpreisen und Mieten nur entgegenwirken, wenn sie mit eigenem Land den Spekulanten den Wind aus dem Segel nehmen kann. Nur die Möglichkeit, attraktive Wohnlagen im Baurecht zu vergeben oder gemeinsam mit Wohnbaugenossenschaften selber zu überbauen entzieht der drohenden Bodenspekulation die Grundlage.

Die AL will, dass die Stadt Massnahmen ergreift um sicherzustellen, dass in Schaffhausen bezahlbarer Wohnraum für alle vorhanden ist. Die geplante Verkaufsstrategie ist dabei der falsche Weg. Jetzt ist es möglich, ein Zeichen gegen den Ausverkauf der Stadt zu setzen. Darum ergreift die AL das Referendum gegen den Landverkauf am Hohberg.

Wortmeldung von Martin Jung im Grossen Stadtrat

Mit dem Entwicklungspaket 1 der Wohnraumentwicklung Schaffhausen werden die Grundlagen für eine ganze Reihe miteinander verknüpfter Projekte gelegt. Auch wenn wir mit der Ausrichtung des Gesamtpakets Wohnraumentwicklung nicht einverstanden sind, müssen wir zugestehen, dass es einige sinnvolle Projekte enthält, wie Investitionen und Aufwertungsmassnahmen, mit denen heute nicht als Wohnraum zu gebrauchende Grundstücke freigespielt werden sollen. Ich denke wir sind uns alle einig, Schaffhausen braucht mehr Wohnraum.

Nicht alle städtischen Investitionen haben direkte Mehreinnahmen zur Folge. Doch bei den vorliegenden Projekten, bei denen durch Investitionen städtische Grundstücke freigespielt werden sollen, ist der Stadtrat so sehr von einem zukünftigen Gewinn überzeugt, dass er bereits in der Orientierungsvorlage Schätzungen anstellt, wie hoch die Steuermehreinnahmen dereinst ausfallen sollen. Meiner Meinung nach müssten die notwendigen Investitionen durch diese in der Folge anfallenden Mehreinnahmen finanziert werden. Das hiesse natürlich, dass die Stadt in Vorleistung treten müsste und ja, das kann bei leerer Stadtkasse zusätzliche Schulden bedeuten. Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass die Stadt Investitionen aus ihrem eigenen Vermögen tätigt. Hätte die Stadt eine eigene Goldreserve, wäre ich sofort bereit, diese relativ sichere Anlage aufzugeben, um in die Zukunft der Stadt zu investieren. Aber die hier vorgeschlagenen Investitionen sollen aus dem Ertrag von Landverkäufen finanziert werden. Die Landreserve der Stadt ist nicht irgendein beliebiger Posten im Stadtvermögen. Die Landreserve kann nicht je nach wirtschaftlicher Lage oder anstehenden Investitionen beliebig ab- und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgebaut werden. Insbesondere in Zeiten steigender Landpreise, müssen wir davon ausgehen, dass umfangreiche Landverkäufe nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder kompensiert werden können.

In seiner Vorlage zitiert der Stadtrat das Leitbild der Stadt mit den Worten: „Das Ortsbild muss steuer- und beeinflussbar sein, die Bereitstellung von Wohnraum im preiswerten und mittelständischen Segment, sowie die Ansiedlung von Gewerbe haben Priorität.“ Mit den Landverkäufen trägt die Stadt zwar zur Bereitstellung von Wohnraum im mittelständischen Segment bei, opfert dafür aber zukünftige Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten. Um die zukünftige Handlungsfähigkeit der Stadt aufrecht zu erhalten, ist eine Vergabe im Baurecht oder gar eine Eigeninvestition der Stadt einem Verkauf immer vorzuziehen.

Die AL akzeptiert, dass die Wohnraumentwicklung auf alle Bedürfnisse eingehen muss. Allerdings sollte die Stadt insbesondere in den Bereichen tätig werden, in denen sie von privater Seite wenig Engagement erwartet. Bei steigenden Landpreisen ist zu erwarten, dass private Bautätigkeit hauptsächlich im Bereich des gehobenen Wohnraums stattfindet. Die Stadt zielt mit ihren Projekten ebenfalls auf junge Familien des oberen Mittelstands. Wäre es nicht angemessener, anstatt die Stadt durch Zuzüger verjüngen zu wollen, zuerst Massnahmen zu ergreifen, um die Abwanderung der Schaffhauser Jugend einzuschränken? Preiswerter Wohnraum ist ein Argument, das Junge in der Region halten kann, allerdings ein Argument, das uns durch steigende Mieten zunehmend verloren geht. Hier sehen wir den grössten Handlungsbedarf, dem die Stadt beispielsweise durch die Förderung von genossenschaftlichem Wohnen nachkommen kann. Massnahmen im Bereich des preiswerten Wohnraums kommen unserer Meinung nach im Gesamtpaket Wohnraumentwicklung deutlich zu kurz.

Wir sind auch nicht damit einverstanden, dass die Baulücken in jedem Fall mit „ins Quartier passenden“ Bauten gefüllt werden müssen. Wir wollen durchmischtes Wohnen fördern, in dem die Stadt nicht in Einfamilienhaussiedlungen und Armenquartiere aufgeteilt ist.

Zu den einzelnen Teilen der Vorlage:

Eine Fondslösung bietet Vorteile gegenüber dem heute geltenden Rahmenkredit, weil damit die Einnahmen aus Landverkäufen an anderer Stelle wieder eingesetzt werden können, ohne dass damit die laufende Rechnung verzerrt wird. Wir können aber die vorliegende Variante des Fonds für Wohnraumentwicklung nicht unterstützen, denn dadurch wird ein Mechanismus zum Landverkauf ohne Kompensation geschaffen. Ein Grundstück kann nur einmal verkauft werden. Die Vergabe im Baurecht erhält zukünftigen Generationen politischen Spielraum in der Wohnraumplanung und natürlich hat die Stadt den grössten Spielraum, wenn sie selber investiert. Wird Land verkauft, sollte die Landreserve der Stadt erhalten werden, in dem an anderer Stelle Land erworben wird. Nur so können wir garantieren, dass die Stadt auch in Zukunft auf sich ändernde Bedingungen und Bedürfnisse reagieren kann.

Wir schlagen deshalb vor, den Fondszweck der Zweckbestimmung des Rahmenkredits anzupassen und damit am Grundprinzip der Kompensation von Landverkäufen durch Landerwerb an anderer Stelle festzuhalten. Wenn dieser Antrag scheitert, werden wir die Streichung der Bestimmungen zum Fonds für Wohnraumentwicklung beantragen.

Das Grundstück Im Trenschen hat keine strategisch wichtige Funktion im Immobilienportfolio der Stadt. Wir könnten einem Verkauf des Grundstücks zustimmen, wenn ein Kompensationsmechanismus wie der Rahmenkredit oder die von uns vorgeschlagene Fondsvariante bestünde. Da wir davon nicht ausgehen können, werden wir die Streichung des Antrags beantragen.

Beim Grundstück Hohberg, das immerhin Platz für bis zu 15 Wohneinheiten bieten soll, handelt es sich um einen nicht unbedeutenden Teil der städtischen Landreserve. Wir sind der Meinung, dass die Stadt im Besitz dieses Grundstücks bleiben soll. Da sich bei diesem Grundstück keine Eigeninvestition der Stadt aufdrängt, würden wir die Abgabe im Baurecht bevorzugen. Wir werden die Streichung des Antrags auf Verkauf beantragen.

Zu guter Letzt: Wir unterstützen die Vergabe des Grundstücks Schönbühl im Baurecht.