Ja zur Prämienverbilligung am 25. November!

Familien entlasten
Die Krankenkassenprämien sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen und für immer mehr Familien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen  Verhältnissen zu einer grossen finanziellen Belastung geworden. Die  Prämienverbilligung ist ein bewährtes und solidarisches Instrument, um Personen mit  geringen Einkommen und wenig Vermögen zu entlasten. Die Initiative schützt dieses  Instrument.

Dem Versprechen treu bleiben
Als 1996 das Krankenkassenobligatorium eingeführt wurde, hat der Kantonsrat in Form eines Sozialzieles einstimmig beschlossen, dass all jene Personen Unterstützung erhalten sollen, die mehr als 10 % ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen.
In den vergangenen Jahren sind die Prämien massiv gestiegen. Für viele sind sie zu einer erheblichen Belastung des Haushaltsbudgets geworden. Gleichzeitig sank die Hemmschwelle der politisch Verantwortlichen, den Bewohnerinnen und Bewohnern in unserem Kanton immer mehr zuzumuten: Bei der letzten Anpassung hat der Kantonsrat beschlossen, dass nur noch jene Personen Unterstützung erhalten, die mehr als 12 % ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen.

Massvolle Einsparungen statt masslose Steuergeschenke
In den vergangenen Jahren wurden fleissig die Steuern gesenkt. Davon haben aber vor allem Firmen und Gutverdienende profitiert. Steuerausfälle im Umfang von 75,6 Millionen Fr. sind die Folge. Mit dem Abflauen der Konjunktur wurde uns dieses Problem schmerzlich ins Bewusstsein gerufen: Seit zwei Jahren schreibt der Kanton Schaffhausen rote Zahlen.
Doch anstatt das Übel bei der Wurzel zu packen und die Steuersenkungen rückgängig zu machen, wollen die bürgerlichen Sparlamentarier weitere Millionen auf dem Buckel der Allgemeinheit einsparen: Die massvolle Sparvorlage der Regierung wurde extrem verschärft. Diese hätte eine Summe eingesetzt, die es ermöglicht hätte, all jene zu unterstützen, die mehr als 15% ihres Einkommens für die Prämien ausgeben müssen. Der jetzt gültige Beschluss des Kantonsrats aber kommt einer Rosskur gleich: Fast ein Fünftel des Einkommens müssen die Prämien ausmachen, damit man in den Genuss der Prämienverbilligung kommt.

Initiative bewahrt das solidarische System und sorgt für demokratische Mitbestimmung
Mit gutem Grund haben der Bundesrat und die Parlamente auf eidgenössischer und kantonaler Ebene entschieden, als Anspruchsvoraussetzung einen Prozentsatz des Einkommens festzulegen.
Nur so lässt sich das Krankenkassenobligatorium sozialverträglich ausgestalten, nur so können Härtefälle vermieden werden. Damit das Parlament in Zukunft die Prämienverbilligung nicht mehr kürzen kann, ohne die Stimmbevölkerung dazu zu befragen, sieht die Initiative die Festschreibung des Sozialziels von 15% im Gesetz vor.

Persönliche Statements

«Die Prämienverbilligung ist eine bedeutende Entlastung für alle Familien mit einem geringen finanziellen Spielraum. Sie macht den Kanton familienfreundlicher – während von den Steuersenkungen allein die wirklich Gutverdienenden profitieren.»
Bea Will – 1978, Buchhändlerin und Mutter

«Für mittelständische Familien wird mit dem Sparprogramm der Regierung alles teurer: Die Badi, der Bus und der Musikunterricht. Es geht nicht an, dass wir nun auch noch mehr Krankenkassenprämien zahlen sollen!»
Luca Tissi – 1981, Sozialarbeiter und Vater

«Die Initiative garantiert, dass ich nicht mehr als einen Sechstel meines Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Und sie sorgt dafür, dass es so bleibt, weil wir in Zukunft über Kürzungen der Prämienverbilligung abstimmen könnten.»
Daniel Böhringer – 1962, Gärtner und Vater

«Die Prämien für die Krankenkassen steigen weiter. Trotzdem will der Kanton die Prämienverbilligung zusammenstreichen, so dass ein Drittel aller Bezugsberechtigten künftig leer ausgehen würde – nicht mit mir!»
Olga Aellig – 1989, Studentin