Klarstellung zu den Ereignissen in der Silvesternacht

Die AL Schaffhausen sieht sich veranlasst, einige Missverständnisse in Zusammenhang mit unserer Stellungnahme vom 6. Januar zur Silvesterparty in der Liegenschaft am Karstgässchen 1 aus dem Weg zu räumen. Wir stellen klar:
1. Die AL hat weder zur besagten Silvesterparty eingeladen noch daran teilgenommen.
2. Dass die Polizei in der Silvesternacht eingeschritten ist, hat die AL nie kritisiert.
3. Die AL hat begangene Sachbeschädigungen in Zusammenhang mit der besagten Silvesterparty mit keinem Wort gerechtfertigt. Unsere Kritik beschränkt sich auf die vorsorgliche Entnahme von DNA-Proben.
4. Die AL lässt es sich nicht nehmen, das Vorgehen staatlicher Machtinstanzen weiterhin kritisch zu hinterfragen.

Klarstellung zu den Ereignissen in der Silvesternacht (Liegenschaft am Karstgässchen 1) und zu unserer Stellungnahme vom 6. Januar 2014

Die AL Schaffhausen sieht sich veranlasst, einige Missverständnisse in Zusammenhang mit unserer Stellungnahme vom 6. Januar zur Silvesterparty in der Liegenschaft am Karstgässchen 1 aus dem Weg zu räumen. Wir stellen klar:

1. Unsere Medienmitteilung war kein Bekennerschreiben. Die AL hat weder zur besagten Silvesterparty eingeladen noch daran teilgenommen.

2. Dass die Polizei in der Silvesternacht eingeschritten ist, nachdem angeblich Flaschen auf den Platz geworfen und Feuerwerkskörper in die Menschenmenge geschossen wurden, hat die AL nie kritisiert. Unsere Kritik beschränkt sich auf die vorsorgliche Entnahme von DNA-Proben. Daran halten wir fest.

3. Die AL hat begangene Sachbeschädigungen in Zusammenhang mit der besagten Silvesterparty mit keinem Wort gerechtfertigt. Die AL hat Verständnis dafür, dass gewisse Aussagen in unserer Stellungnahme vom 6. Januar Anlass zu Fehlinterpretationen boten.

4. Die AL lässt es sich nicht nehmen, das Vorgehen staatlicher Machtinstanzen weiterhin kritisch zu hinterfragen. Die Verhältnismässigkeit des Einsatzes staatlicher Gewalt ist ein zentrales Element der Rechtsstaatlichkeit. Einige unserer Kritiker, die der Polizei unabhängig vom Straftatbestand am liebsten freie Hand beim Einsatz staatlicher Zwangsmittel und beim Sammeln von schützenswerten Personendaten gewähren wollen, verwechseln den Rechtsstaat offensichtlich mit einem Polizeistaat. Wir möchten in Erinnerung rufen, dass sich die AL Schaffhausen seit ihrer Gründung dem Schutz der Grundrechte verschrieben hat. Wir werden uns auch weiterhin zur Wehr setzen, wenn zentrale Elemente unseres Rechtsstaates und insbesondere die Freiheitsrechte in Frage gestellt oder verletzt werden.