Sterben wird gebührenpflichtig

Leistungen der Grundversorgung, die von allen im gleichen Masse beansprucht werden, sind nicht über Gebühren, sondern solidarisch aus Steuergeldern zu finanzieren. Dieser Grundsatz findet in der Stadt Schaffhausen leider wenig Gehör. Mit der Einführung einer Bestattungspauschale wird nun sogar das Ableben gebührenpflichtig.

Dazu die Wortmeldung von Andi Kunz:

Man muss den Jungsparsinnigen eigentlich gratulieren. Sie haben es mit ihrer Hartnäckigkeit tatsächlich geschafft, den Stadtrat weich zu kochen. Anfänglich wehrten sich die fünf Standhaften aus dem Stadthaus noch mit Kampfeslust gegen die Spardiktate der Ein-Thema-Partei. Inzwischen scheint der Widerstand jedoch vollends gebrochen – und The Big Five unserer Stadt singen das Spar-Mantra mit noch grösserer Inbrunst als die jungen Spargurus. Aktuellstes Beispiel ist das Massnahmenpaket 2 der Systematisierten Leistungsanalyse (SLA), mit dem der Stadtrat vollends an Flughöhe verliert und sich an Sparmassnähmli ereifert, die der Stadt gerade mal zwei, drei Tausend Franken einbringen.

Heute beschäftigen wir uns jedoch mit einem Sparvorschlag, der bereits im Rahmen des ersten SLA-Massnahmenpakets ausgeheckt wurde. Mit der Änderung des Friedhof- und Bestattungsreglementes schlägt uns der Stadtrat vor, den verstorbenen Schaffhauserinnen und Schaffhausern bzw. ihren Hinterbliebenen fortan 300 Franken für die Bestattung abzuknöpfen. So will sich unsere Stadt in Zukunft von jenen verabschieden, die sich im Grossen und Kleinen für das Gemeinwesen engagiert und verdient gemacht, ihr Leben lang Steuern bezahlt und in irgendeiner Weise ihren Beitrag für das Gemeinwohl geleistet haben. Anstelle eines Kondolenzschreibens und eines Dankeschöns gibt’s aus dem Stadthaus neu – genau, einen Einzahlungsschein. Bravo! Das ist an Kleinlichkeit fast nicht mehr zu überbieten.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle, zwei drei Sätze zum Gebührenreglement loszuwerden, das der Vorlage des Stadtrates beigelegt war. Der Gebührentarif zeugt von einer Rappenspalterei, die schauderhaft groteske Züge annimmt. Die Detailliertheit, mit der die verschiedenen Leistungen und Materialien Externen in Rechnung gestellt werden, ist schier unerträglich. Kindersärge in drei verschiedenen Grössen, wovon der Grösste erstaunlicherweise am billigsten ist. Ein Aufpreis für aussergewöhnliche Todesfälle. Und ein Zuschlag von 30 Franken für Personen mit Übergrösse,  die im Standardsarg keinen Platz finden. Mal ehrlich: Wer denkt sich solche Sachen aus? Der Stadtrat würde gut daran tun, hier etwas mehr Augenmass zu wahren.

Mir ist schon klar: Mit der vorgeschlagenen Änderung des Friedhof- und Bestattungsreglementes lässt sich die Stadtrechnung pro Verstorbenen um 300 Franken verbessern. Im Gegenzug verliert unsere Stadt jedoch die Grösse, ihre Bewohnerinnen und Bewohner als Zeichen der Dankbarkeit und Wertschätzung auf Kosten der Gemeinschaft zu bestatten. Dankbarkeit und Wertschätzung. Fremdwörter in einer Welt, die nur noch aus Sparpotential besteht. Drei kleine, blaue Scheine als Gegenwert für eine Geste, mit der unsere Stadt bislang wahrlich Grösse gezeigt hat!