Waghalsige Behauptungen statt überzeugende Beweise
Mit einem gewissen Amüsement nimmt die AL Schaffhausen Kenntnis vom ersten Evaluationsbericht des Stadtrates zur Videoüberwachung in der Schaffhauser Altstadt. Der Stadtrat zieht insgesamt ein positives Fazit und beschwört einmal mehr die (angeblich) abschreckende Wirkung der Videoüberwachung. Die Erfolgsmeldung aus dem Stadthaus entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als ziemlich fantasievolles Weihnachtsmärchen. Die im Bericht präsentierten Zahlen zu den registrierten Delikten in der Altstadt beweisen lediglich, dass Schaffhausen ein ziemlich ruhiger und sicherer Ort ist. Um die Bevölkerung trotzdem glauben zu lassen, dass eine Fortsetzung der Videoüberwachung angezeigt ist, beweist der Stadtrat viel Kreativität. So greift er beim Vergleich der Deliktzahlen auf das Jahr 2009 zurück, obwohl die Kameras erst Mitte Dezember 2010 in Betrieb genommen wurden. Die Abnahme der Delikte von 2009 auf 2010 werden damit als Erfolg der Videoüberwachung verkauft, obwohl die Kameras während dieser Zeit noch gar keine Wirkung entfalten konnten. Bei der Interpretation der Zahlen ignoriert der Stadtrat zudem die Tatsache, dass auch in den nichtüberwachten Altstadtzonen und im Kanton insgesamt ein Rückgang der Deliktzahlen zu beobachten ist. Der Bericht des Stadtrates entbehrt aber auch in anderen Punkten jeder Wissenschaftlichkeit. So schliesst der Stadtrat von den registrierten Delikten direkt auf die Wirkung der montierten Kameras, ohne einen handfesten Beweis für diesen Zusammenhang zu erbringen. Ein Grossteil der festgestellten Veränderungen in den Deliktzahlen bewegt sich zudem im Bereich zufälliger Schwankungen. Der Behauptungscharakter der stadträtlichen Beweisführung zeigt sich zudem bei der Interpretation der Erfolgsstatistik zur Auswertung des Videomaterials. Auch hier werden Erfolge herbeigeredet, ohne die Frage zu beantworten, ob die Ermittlungserfolge nicht auch mit anderen polizeilichen Mitteln hätten erzielt werden können. Schliesslich erklärt der Stadtrat, die bisherigen Betriebszeiten hätten sich bewährt. Eine entsprechende Auswertung (beispielsweise nach Delikten je Wochentag und Tageszeiten) bleibt der Stadtrat der Leserin bzw. dem Leser jedoch schuldig. Fazit: Der Evaluationsbericht des Stadtrates enthält insgesamt mehr Behauptungen als überzeugende Beweise. Die AL fühlt sich durch den Bericht insgesamt in ihrer Kritik an der unverhältnismässigen und wirkungslosen Videoüberwachung bestätigt.