Willkürliche Senkung der Prämienverbilligung – AL geht vor Gericht

Zwei Tage nachdem die Schaffhauser Stimmbevölkerung die Prämienverbilligungsinitiative angenommen hat und sich damit für höhere Prämienverbilligungsbeiträge ausgesprochen hat, hat die Regierung beschlossen, für das Jahr 2013 die Prämienverbilligungsbeiträge zu senken. Das ist blanker Hohn und wurde von der AL bereits im November scharf verurteilt.

Nachdem der Kantonsrat ein dringliches Postulat der AL nicht behandeln wollte, hat die AL jetzt den Gang vor Obergericht beschlossen. Heute Mittwoch wird die AL eine Willkürbeschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates, den Selbstbehalt bei den Krankenkassenprämien für 2013 noch zu erhöhen, einreichen.

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es gesetzeswidrig, die Umsetzung von Volks- oder Parlamentsentscheiden aus finanziellen Überlegungen zu verzögern. Nichts anderes aber macht der Schaffhauser Regierungsrat. Er hat fahrlässigerweise nicht mit einer Annahme der Initiative gerechnet und möchte der Bevölkerung jetzt für ein weiteres Jahr 10 Millionen Franken vorenthalten. Vordergründig, weil die Gemeinden nicht in der Lage seien, die Mehrkosten aufzufangen. Die Menschen, die auf die Demokratie vertraut haben, dürfen sich aber problemlos ein weiteres Jahr gedulden.

Sachliche Gründe für eine verzögerte Umsetzung der Initiative gibt es keine, wie in der Beschwerde der AL dargelegt wird. Die AL ist deshalb frohen Mutes, dass das Obergericht den willkürlichen regierungsrätlichen Beschluss aufheben wird.