Zwei Volksinitiativen zur Bodenpolitik der Stadt

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Mitte Oktober hat die AL zum ersten Mal Unterschriften für ihre beiden neuen Initiativen gesammelt. Heute konnten wir die beglaubigten Unterschriften dem Stadtschreiber übergeben. Die Volksinitiativen «Landverkäufe vors Volk» und «Zweckbindung der Baurechtszinsen» sind mit 607 respektive 603 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
Mit beiden Initiativen werden die Instrumente ausgebaut, die der städtischen Politik erlauben, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, wobei wir insbesondere die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Blick haben.

Die Initiative «Landverkäufe vors Volk» will, dass alle vom Grossen Stadtrat beschlossen Landverkäufe referendumsfähig sind. Bisher sind sie das erst ab einem Landwert von 2 Millionen Fr. Ein Beispiel für ein Grundstück, dessen Vergabe in der Stadt bald diskutiert werden soll und bei dem heute kein Referendum möglich wäre, ist das Grundstück der ehemaligen Schrebergärten direkt hinter der Bushaltestelle Alpenblick. Wenn Land an den Höchstbietenden verkauft wird, beteiligt sich die Stadt an der Bodenspekulation und es ist unwahrscheinlich, dass eine Wohnbaugenossenschaft zum Zug kommt. Dagegen wollen wir uns wehren können.

Mit der zweiten Initiative fordert die AL eine «Zweckbindung der Baurechtszinsen». Die Einnahmen aus Baurechten sollen dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutgeschrieben werden. Der städtische Landbesitz ist ein wichtiges Werkzeug, mit dem die Bewohner der Stadt mitbestimmen, ob es auch in Zukunft noch bezahlbaren Wohnraum und sozial durchmischte Quartiere gibt.
Die Stadt soll weiterhin Liegenschaften von in Auflösung begriffenen Wohnbaugenossenschaften kauften können, um gemeinnützigen Wohnraum zu erhalten. Darüber hinaus fordern wir, dass neuer gemeinnütziger Wohnraum entsteht. Entweder durch Baurechtsvergaben an Wohnbaugenossenschaften, oder indem die Stadt selber Wohnraum anbietet.
Der Rahmenkredit erlaubt ausserdem Landkäufe von Gewerbeland, das dann zu fairen Konditionen an lokale Unternehmen im Baurecht abgegeben werden kann, oder Liegenschaftenkäufe für eigene Bedürfnisse der Stadt, wie etwa den Ausbau einer Schule.
Dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb wurden bisher die Einkünfte aus Landverkäufen gutgeschrieben. Anstehende Landverkäufe will der Stadtrat nun dazu benutzen um beispielsweise den Neubau des Werkhofs im Schweizersbild zu bezahlen. Damit würde das Geld, das für die Bodenpolitik der Stadt zur Verfügung steht in Zukunft nicht wie bisher stagnieren (Käufe sind nur möglich, wenn an anderer Stelle verkauft wird), sondern sogar abnehmen. Mit der Zweckbindung der Baurechtszinsen wird dieser Trend umgekehrt. Damit die Stadt handlungsfähig bleibt, muss dem Rahmenkredit regelmässig Geld gutgeschrieben werden. Mit der Zweckbindung der Baurechtszinsen wird dieses Ziel erreicht.