Demokratie stärken: Die AL Schaffhausen lanciert Volksinitiative zum Ausländerstimmrecht

Die AL Schaffhausen lanciert eine neue Volksinitiative: Mit der «Demokratie-Initiative» sollen Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sind und eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen, in den Genuss des Stimm- und Wahlrechts auf Kantons- und Gemeindeebene kommen. Ausländerinnen und Ausländer könnten damit an Abstimmungen teilnehmen, wählen und selber gewählt werden.

Dass auch Schaffhauserinnen und Schaffhauser ohne Schweizer Pass am politischen Leben teilhaben können, ist ein altes Kernanliegen der AL. Im Juli 2010 hat AL-Kantonsrat Matthias Frick zwei Motionen zum Thema eingereicht. Das Kantonsparlament hat die beiden Vorstösse jedoch leider nicht für erheblich erklärt. Nun finden wir es an der Zeit, die Schaffhauser Stimmberechtigten zum Thema zu befragen. Wir machen uns keine Illusionen – wir werden mit unserer Initiative an der Urne noch keine Mehrheit gewinnen. Umso wichtiger erscheint uns, das Thema endlich aufs politische Parkett zu bringen und eine breite politische Debatte dazu in Gang zu setzen. Im Kanton Genf hat das Vorhaben auch mehrere Anläufe gebraucht, um dann schliesslich von der Stimmbevölkerung angenommen zu werden.

Wir halten es aus demokratiepolitischer Sicht für äusserst bedenklich, dass jede fünfte Schaffhauserin und jeder fünfte Schaffhauser vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen ist, nur weil sie oder er keinen Schweizer Pass besitzt. Dabei zahlen sie Steuern und sind von den politischen Entscheidungen ebenso betroffen. Praktisch alle staatlichen Erlasse beziehn sich auf die Wohnbevölkerung. Es ist deshalb nur logisch, wenn sich das Stimm- und Wahlrecht nach dem Wohnort, nicht nach der Staatsangehörigkeit richtet. Die Angst vom Ausländerstimmrecht ist völlig unbegründet. Wir alle würden davon profitieren. Die Hauptgewinnerin ist die Demokratie.

Das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass ist in acht Kantonen der Schweiz zum Teil schon seit langem eine Realität, die niemals angezweifelt aber vielerorts ausgeweitet wurde. Im Kanton Neuenburg wurde das kommunale Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer vor über 160 Jahren (1849) eingeführt, das kantonale folgte im Jahr 2002. Der Kanton Jura kennt das aktive Stimmrecht auf Kantons- und Gemeinde-ebene seit seiner Gründung 1978. Die Kantone Waadt (2003), Genf (2005) und Freiburg (2006) haben es auf Gemeindeebene eingeführt. In Appenzell Ausserrhoden (1995), Graubünden (2003) und Basel-Stadt (2005) ist es den Gemeinden überlassen, das aktive Stimmrecht einzuführen. Mehr als zwanzig Gemeinden haben inzwi-schen davon Gebrauch gemacht.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Ausländerstimmrecht in der Schweiz sind durchwegs positiv. Zwar liegt die Stimmbeteiligung anfänglich unter derjenigen der Schweizerinnen und Schweizer. Dies gleicht sich mit der Zeit jedoch aus. Das mag unter anderem daran liegen, dass es immer eine gewisse Gewöhnungszeit braucht, bis eine Gruppe mit ihrem neuen Stimmrecht vertraut wird und ein Selbstbewusstsein als Stimm- und Wahlberechtigte entwickelt. So war es auch bei der Einführung des Frauenstimmrechts.

Bezüglich des Stimmverhaltens ist festzustellen, dass Ausländerinnen und Ausländer nicht signifikant anders abstimmen und wählen als Schweizerinnen und Schweizer. Eine Verschiebung der politischen Gewichte lässt sich in den Kantonen, die das Ausländerstimmrecht bereits kennten, nicht beobachten.